Gebührenordnung:
Hier ist unsere Gebührenordnung als PDF zu finden. Außerdem ist im Folgenden diese auch ausformuliert.
Beim Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr fällig, die üblicherweise in zwei Raten über zwei Jahre bezahlt wird. Sie beträgt für Erwachsene 420,00€ und für alle Jugendlichen (jünger 21 Jahre) 210,00€.
Generell bezahlt jedes aktive Mitglied jährlich einen Mitgliedsbeitrag. Hat ein Mitglied ein eigenes Einkommen zahlt dieses 496,00€ pro Jahr. Ein Mitglied ohne eigenes Einkommen, beispielsweise Schüler und Studenten, zahlt 149,00€ weniger und somit 347,00€ pro Jahr.
In der Ausbildung gilt zusätzlich Folgendes:
Weiterhin können Mitglieder in der Ausbildung auch eine sog. Flatrate in Anspruch nehmen, wobei zu einer jährlichen Gebühr von 275,00€ unbegrenzt auf Schulungssegelflugzeugen geflogen werden kann (ausgenommen Flugzeugschlepps und Motorflüge).
Entscheidet sich ein Mitglied gegen eine Flatrate, gelten die gleichen Gebühren, wie für Scheininhaber im nächsten Abschnitt.
Für Scheininhaber gelten folgende Fluggebühren zusätzlich zu den jährlichen Mitgliedsbeiträgen:
Beim Start an der Winde ist eine Startgebühr nach folgender Tabelle zu entrichten. Danach kostet diese je nach Flugzeugtyp zwischen 3 und 4 Euro. Bei einem Start hinter einem Flugzeug, also bei einem sog. Flugzeugschlepp, sind die Kosten des Schleppflugzeuges, die sich nach der Motorlaufzeit richten, zu bezahlen.
Danach bezahlt das Mitglied je nach Flugzeugtyp einen bestimmten Minutenpreis (zwischen 0,10€ und 0,25€ pro Minute). Nach 5 Stunden gibt es keine weiteren Fluggebühren.
Zudem wurde in unserer jährlichen Hauptversammlung ab dem Jahr 2019 eine sog. Kostenobergrenze für Scheininhaber in Höhe von 700,00€ eingeführt. Diese meint, sobald 700,00€ Flugkosten über das Jahr entstanden sind (ausgenommen Motorflüge), dann ist bei Starts an der Winde lediglich die Startgebühr zu entrichten und keine Gebühren durch Flugzeit.
Alle Angaben ohne Gewähr.